AGB

1. Allgemein

Für Events/Catering/Lieferungen/Abholungen und Mietmaterial von Stadt-Café 20 GmbH an alle Verbraucher/-innen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

Stadt-Café 20 GmbH
Bahnhofstrasse 20
3400 Burgdorf
Schweiz

Raiffeisen Stadt-Café Öffnungszeiten

Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der/die Aufraggeber/-in unsere gestellte Offerte akzeptiert, dies kann mündlich aber auch schriftlich erfolgen, und wir ihm/ihr diese bestätigen.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns unter info@raiffeisen-stadtcafe.ch.

 

2. Anzahlung

Je nach Grösse des Anlasses behalten wir uns eine Akontozahlung vor. Diese Akontozahlung wird vom Schlussbetrag abgezogen. Anzahlungen für Vorleistungen eines Events werden bei Stornierung/Annullation des Events nicht zurückerstattet.

 

3. Rechnungen

Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Allfällige Anzahlungen werden mit der Endabrechnung verrechnet.

 

4. Teilnehmende

Die definitive Gästeanzahl wird 7 Tage vor Anlassbeginn durch den/die Aufraggeber/-in bekannt gegeben. Diese Zahl ist für die Verrechnung verbindlich. Verringerte Personenanzahl die zu spät bei uns eintreffen können nicht mehr berücksichtigt werden. Zusätzlicher Mehraufwand wird nach dem Anlass in Rechnung gestellt.

 

5. Stornierung/Annullation

Bei einer Stornierung von 7 Werktagen vor der Veranstaltung entstehen für den/die Aufraggeber/-in keine Annullationskosten. Nach diesen 7 Werktagen verrechnen wir einen Teil- oder auch den Gesamtbetrag der Rechnung.

 

6. Rücktritt vom Vertrag

Die Stadt-Cafe 20 GmbH ist berechtigt, von dem Veranstaltungsvertrag / Angebot aus schwerwiegenden Gründen zurückzutreten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn;

  • eine erforderliche Bewilligung aus einem von dem/der Aufraggeber/-in zu vertretenden Umstand nicht erteilt bzw. entzogen wird;
  • der/die Aufraggeber/-in die im Vertrag vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht erbringt;
  • das Konkursverfahren über das Vermögen des/der Aufraggeber/-in eröffnet wird;
  • die von dem/der Aufraggeber/-in gestellten Räumlichkeiten nicht in vertragsgemässem Zustand sind und dies die ordnungsgemässe Durchführung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistung mehr als nur unerheblich erschwert;
  • sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die von dem/der Aufraggeber/-in beauftragte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Stadt-Cafe 20 GmbH gefährdet. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Stadt-Cafe 20 GmbH über den wahren Zweck der Veranstaltung bei Beauftragung durch den/die Aufraggeber/-in nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäss informiert wurde.

Soweit das Stadt-Cafe 20 GmbH von den vorgenannten Rücktrittsrechten Gebrauch macht, ist der/die Aufraggeber/-in verpflichtet, sämtliche dem Stadt-Cafe 20 GmbH durch den Rücktritt entstandenen Schäden zu ersetzen.

Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

 

7. Höhere Gewalt

Ist das Stadt-Cafe 20 GmbH aufgrund eines Ereignisses Höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so kann ihr keine Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrages zur Last gelegt werden, und er wird von diesen Verpflichtungen für den Zeitraum und in dem Umfang, in dem die Höhere Gewalt seine Leistungserbringung verhindert, befreit. Unter dem Begriff «Höhere Gewalt» verstehen die Parteien eines oder mehrere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, welche von aussen hereinbrechen und nicht abgewendet werden können, und die daraus entstehenden negativen Folgen. Höhere Gewalt umfasst beispielsweise: Naturkatastrophen wie Erdrutsche, Vulkanausbrüche, Erdbeben, Hochwasser, aussergewöhnliche Unwetter, Sturm, Blitzschlag, Lawinen, aber auch Seuchen, Epidemien, Pandemien und andere Ausbrüche von Krankheiten und daraus folgende behördliche Massnahmen wie Verbote und Quarantänen sowie grössere soziale Unruhen, Bürgerkrieg und Krieg.

 

8. Eigentum

Das Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von der Stadt-Café 20 GmbH. Es kann weder veräussert, belehnt noch verpfändet werden. Das von der Stadt-Café 20 GmbH vermietete Material darf nur zum vorgesehenen Zweck verwendet werden

 

9. Haftung für die Mietsache

Die Miete beginnt mit Entgegennahme des Mietmaterials. Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden und Verluste. Abhanden gekommenes oder defektes Material, das nicht mehr repariert werden kann, wird zum offiziellen Neupreis ohne Rücksicht auf das Alter, in Rechnung gestellt.

 

10. Reinigung

Geschirr sowie alle Küchengeräte müssen aus hygienischen Gründen durch die Stadt-Café 20 GmbH gereinigt werden. Der Mieter entfernt und entsorgt Speisereste vor der Rückgabe der Mietgegenstände. Die Reinigung wird dem Kunden gemäss Auftragsbestätigung belastet und muss aus hygienischen Gründen auch bei sauber zurückgebrachtem Material verrechnet werden.

 

11. Urheberrechte

Auf dieser Seite verwendete Firmen, Marken, Markenzeichen, Handelsmarken, Bilder und Logos sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ungültig, unvollständig oder rechtswidrig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die betreffende Bestimmung unverzüglich durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.

 

13. Änderung der AGB

Es sind die AGB in der jeweils gültigen Fassung anwendbar. Der Caterer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen und zu ändern. Änderungen der AGB werden in geeigneter Weise, insbesondere durch entsprechende Publikation auf der Website, dem/der Aufraggeber/-in mitgeteilt. Konsultieren Sie deshalb regelmässig die Website.

 

14. Gerichtsstand

Burgdorf ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

Datenschutz

Eine sichere Übertragung Ihrer Daten sowie ein optimaler Schutz Ihrer Privatsphäre sind uns ein wichtiges Anliegen. Zu diesem Zweck haben wir folgende Massnahmen getroffen: Keine Datenweitergabe, (die im Zusammenhang mit einer Bestellung erhobenen Daten, werden grundsätzlich nicht weitergegeben). Lediglich den mit der Abwicklung der Bestellung beauftragten Stellen, werden die für sie zwingend erforderlichen Daten zugänglich gemacht. Nebst der Verwendung Ihrer Angaben zur operativen Abwicklung einer Bestellung, werten wir Kundendaten statistisch aus, um unser Sortiment optimal an die Bedürfnisse unserer Kunden anzupassen. Solange Kunden bei uns für die Informationsservices (z.B. Newsletter) angemeldet sind, nutzen wir zudem unsere Datenbasis, um auf Kundengruppen zugeschnittene Sonderangebote zu entwickeln und diese zu kommunizieren. Ihre Daten werden bei uns in einem sicheren System gespeichert und bleiben nur so lange aufbewahrt, wie es im Hinblick auf das Vertragsverhältnis angemessen und daher zulässig ist. Sie können sich in Übereinstimmung mit Art. 8 des Datenschutzgesetzes (DSG) jederzeit bei uns erkundigen, welche Angaben wir über Sie gespeichert haben.